FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM STROMGESETZ

Das Stromgesetz ist ein breit abgestützter Entscheid mit einer Vielzahl an Massnahmen, um unsere Stromversorgung zu sichern und gleichzeitig die Natur zu schützen.

Das Stromgesetz

1Wieso stimmt die Schweiz am 9. Juni über das Stromgesetz ab?

Das Stromgesetz wurde im vergangenen September nach über zweijähriger Beratung vom Parlament verabschiedet. Grosse Teile der SVP sowie die FDP, Mitte, EVP, GLP, SP und die Grünen unterstützten das Gesetz. Der Ständerat verabschiedete es einstimmig, der Nationalrat mit nur 19 Gegenstimmen. Selten hat eine politische Vorlage einen so breiten Konsens gefunden.

Umso bedauerlicher ist es, dass eine kleine Gruppe von Landschaftsschützerinnen und Landschaftsschützern nun dieses breit abgestützte Gesetz mit dem Referendum torpedieren will. Damit setzen sie die Versorgungssicherheit der Schweiz aufs Spiel. Am 9. Juni kann die Schweiz JA sagen zu mehr einheimischem Strom und zu mehr Versorgungssicherheit in Einklang mit Natur und Landschaft.

2Warum wird das Stromgesetz auch Mantelerlass genannt?

Das Stromgesetz umfasst zahlreiche Massnahmen zur Versorgungssicherheit, zur Stärkung der inländischen Stromproduktion, zum Natur- und Umweltschutz und zur Energieeffizienz. Dafür müssen vier bestehende Gesetze angepasst werden:

  • Energiegesetz
  • Stromversorgungsgesetz
  • Raumplanungsgesetz
  • Waldgesetz

Alle Änderungen hängen inhaltlich stark zusammen, sie werden deshalb in einem sogenannten «Mantelerlass», dem Stromgesetz, zusammengefasst und gemeinsam beschlossen.

3Was bedeutet «Versorgungssicherheit»?

Versorgungssicherheit ist gegeben, wenn das Stromangebot die Stromnachfrage jederzeit decken kann. Diese Stromversorgungssicherheit muss für die Schweiz eine Selbstverständlichkeit sein. In den letzten Jahren haben einerseits die Energiekrise und der Ukrainekrieg gezeigt, wie schnell sich die Versorgungslage ändern kann und wie problematisch eine starke und zunehmende Abhängigkeit vom Ausland sein kann.

Andererseits wird der Strombedarf in den nächsten Jahren massiv steigen – selbst wenn alles effizienter wird. Dies, weil der Strom aus Kernkraftwerken schrittweise wegfällt und weil fossile Energieträger, etwa in der Mobilität oder beim Heizen, zunehmend durch Strom ersetzt werden.

Im Winter ist die Schweiz vermehrt auf Stromimporte angewiesen. Aber auch unsere Nachbarländer sind gleichermassen von der Energiekrise betroffen und befinden sich selbst auf dem Weg der Dekarbonisierung (sie bauen ihre Energieversorgung wie die Schweiz um). Dadurch sind Importe in Zukunft alles andere als gesichert. Die Schweiz muss deshalb mehr Strom im eigenen Land produzieren, vor allem im Winter. Damit stärken wir die Versorgungssicherheit und machen uns unabhängiger vom Ausland.

4Wieso ist Versorgungssicherheit mit Strom so wichtig?

Wir alle brauchen Strom. Ohne Strom steht nicht nur unser Alltag, sondern auch die Wirtschaft still. Eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung ist die Grundlage für unsere hohe Lebensqualität und unseren Wohlstand. Ist die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet, sind die Kosten immens. Mit anderen Worten: Nichtstun kommt uns am Ende teurer zu stehen.

5Was bringt mir das Stromgesetz als Konsumentin oder Konsument?

Das Stromgesetz legt neue Regeln für die Festlegung der Strompreise für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung fest. In der Schweiz produzierter erneuerbarer Strom soll in die Grundversorgung fliessen. Müssen Energieversorgungsunternehmen Strom am Markt beschaffen, sind sie verpflichtet, dies möglichst risikoarm zu tun, um die Konsumentinnen und Konsumenten vor zu grossen Preisschwankungen zu schützen. Zudem müssen die Stromlieferanten Sparmassnahmen zugunsten ihrer Kundinnen und Kunden umsetzen. Damit sparen die Endverbraucherinnen und -verbraucher nicht nur Strom, sondern auch Geld. Zudem profitieren die Endverbraucherinnen und -verbraucher von der Versorgungssicherheit, indem sie den Strom selbst erzeugen und/oder in der Nachbarschaft einkaufen können. Das Stromgesetz sichert unsere Stromversorgung vor allem im Winter, wenn die Energie knapp werden kann. Je besser dies gelingt, desto weniger sind wir vom Ausland abhängig oder auf andere teure Notfallmassnahmen angewiesen.

6Was beinhaltet das Stromgesetz?

Das Stromgesetz ist eine zentrale energiepolitische Vorlage mit vier Themenschwerpunkten:

  • Stärkung der Stromversorgungssicherheit, vor allem im Winter
  • Ausrichtung des Stromsystems auf das Netto-Null-Klimaziel und damit beschleunigter und verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Stärkung der Energieeffizienz
  • Systemintegration der dezentralen Energiequellen und Stärkung der Innovation

Das Stromgesetz («Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien») schafft die Grundlage für die Stärkung der Versorgungssicherheit und den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit Landschaft und Umwelt. Es definiert ambitionierte Ausbauziele für die erneuerbaren Energien und schafft bessere Rahmenbedingungen für den Zubau neuer Produktionsanlagen und die Erhöhung der schweizerischen Winterstromproduktion. Konkret ermöglicht es die Umsetzung von 16 Wasserkraftprojekten und von Solar- und Windprojekten von nationaler Bedeutung. Dabei schafft das Gesetz Regeln und Leitplanken, wo Energieproduktionsanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Die erneuerbaren Energien sollen in Einklang mit Landschafts- und Umweltschutz ausgebaut werden und so einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele leisten.

7Führt das Stromgesetz zu weniger Mitbestimmung in den Gemeinden?

Die demokratischen Mitspracherechte der Bevölkerung auf kantonaler und kommunaler Ebene bleiben mit dem Stromgesetz bestehen. Abstimmungen zu konkreten Projekten sind weiterhin möglich. Es können also weiterhin Volksabstimmungen zu neuen Solar- oder Windparks durchgeführt werden. Diese müssen sämtliche Planungs- und Bewilligungsverfahren durchlaufen, in jedem Verfahren stehen auch künftig sämtliche Rechtsmittel (Einsprache, Beschwerde etc.) zur Verfügung, sowohl für Privatpersonen als auch für Verbände.

Die einzige Ausnahme bilden die 16 Wasserkraftprojekte (13 Erweiterungen und 3 neue Anlagen). Bei diesen Anlagen entfallen künftig die Nutzungsplanung und die damit verbundenen Mitsprachemöglichkeiten. Bei der Zuständigkeit der Konzessionierungen ändert sich jedoch nichts – hier bestehen weiterhin demokratische Mitsprachemöglichkeiten (bereits heute je nach Kanton unterschiedlich).

8Was passiert, wenn das Gesetz nicht angenommen wird?

Wird das Stromgesetz am 9. Juni nicht angenommen, bleibt es beim Status quo, d. h. die Stromversorgungssicherheit ist immer mehr gefährdet. Der steigende Strombedarf kann nicht annähernd gedeckt, die angestrebte Versorgung mit erneuerbaren Energien und damit die Erreichung unserer Klimaziele bis 2050 nicht erreicht werden. Damit wird die Schweiz noch abhängiger von ihren Nachbarländern und setzt sich einem immer grösseren Risiko aus. Als direkte Konsequenz davon müssen Notfallmassnahmen für den Winter (z. B. Gasreservekraftwerke) verlängert werden, was negativ für das Klima und teuer für die Konsumentinnen und Konsumenten wäre.

Das Stromgesetz ist ein für alle tragbarer Kompromiss. Im politischen Prozess bei null zu beginnen, würde den Fortschritt in der Energiepolitik um Jahre verzögern und die Kosten erhöhen. Diese Zeit haben wir nicht, denn wir brauchen Lösungen, die wir in den nächsten 5 bis 15 Jahren umsetzen können.

9Wer unterstützt das Stromgesetz?

Alle Parteien – SVP, FDP, Mitte, EVP, GLP, SP und Grüne – haben das Gesetz im Parlament unterstützt. Es wurde im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit nur 19 Gegenstimmen angenommen. Über 100 Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen Parteien setzen sich für ein JA zu diesem Gesetz ein, das Co-Präsidium ist mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern aus allen Parteien besetzt.

Aber nicht nur die Politik steht hinter der Vorlage. Eine breite Allianz aus der Wirtschaft setzt sich ebenfalls dafür ein, denn die Versorgungssicherheit ist der Grundstein für unseren Wohlstand in der Schweiz. So unterstützen Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse, der Gewerbeverband, die Autobranche, die Baubranche, die Strombranche u. v. m. das Stromgesetz. Denn dieses ist ein Kompromisswerk, das vielen Interessen Rechnung trägt: Es räumt dem Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich Priorität ein, berücksichtigt aber auch die Interessen von Natur und Landschaft und setzt dem Ausbau auch Grenzen. Genau deshalb unterstützen auch die Schweizerische Energie-Stiftung und die grossen Umweltverbände das Stromgesetz. Diese engagieren sich mit einer zweiten Kampagne ebenfalls für ein JA am 9. Juni.

10 Wer sind die Gegner des Stromgesetzes (Referendumskomitee)?

Gegner des Stromgesetzes sind die Fondation Franz Weber, die Ligue Vaudoise, Freie Landschaft Schweiz und das Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz. Es sind alles kleine Gruppierungen, die Partikularinteressen vertreten und damit die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden. Die grossen Umweltverbände stehen hinter dem Stromgesetz.

11Was sind die Argumente der Gegner (Referendumskomitee)?

Die Gegner des Stromgesetzes behaupten, erneuerbare Energien verschandelten die Landschaft und schränkten die Souveränität des Volkes ein. Beides trifft eindeutig nicht zu. Das Gegenteil ist der Fall. Das Stromgesetz legt erstmals klare Regeln fest, wo die Energieproduktion Vorrang vor anderen Interessen hat und wo eben nicht gebaut werden darf und der Naturschutz höher gewichtet wird. Das Gesetz sorgt dafür, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien so landschafts- und umweltverträglich wie möglich erfolgt. Die Souveränität des Volkes bleibt dabei jederzeit intakt.

Das Stromgesetz und der Schutz von Landschaft und Biodiversität

1Wann haben Produktionsanlagen Vorrang vor dem Naturschutz und warum?

Das Stromgesetz verpflichtet die Kantone, in ihren Richtplänen klar festzulegen, welche Gebiete sich für die erneuerbare Stromproduktion mit Wasser- und Windkraft sowie grossen Solaranlagen eignen und welche Gebiete geschützt werden. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssen die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes zwingend berücksichtigt werden. In Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten darf nicht gebaut werden.

Wind- und Solarprojekte sind ab einer gewissen Grösse zwingend auf die Eignungsgebiete beschränkt. Andere Gebiete werden vor Eingriffen durch Stromproduktionsanlagen geschützt. Bei der Wasserkraft sind im Stromgesetz 16 Projekte (breit abgestützt über den «Runden Tisch Wasserkraft») definiert, die gegenüber anderen Interessen Vorrang haben. Bei der Umsetzung dieser Projekte müssen Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Landschaft und Biodiversität ergriffen werden. In allen Fällen bleibt das Mitspracherecht der Gemeinden und der Bevölkerung gewahrt.

2Reichen Solaranlagen auf Dächern nicht aus, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?

Der Löwenanteil der neuen Produktion wird aus Solaranlagen auf Dächern, Fassaden und vorhandenen Infrastruktur bestehen – nicht Anlagen in der freien Landschaft. Die gesellschaftliche Akzeptanz für solche Anlagen ist sehr hoch, der Ausbau schreitet erfreulich schnell voran und muss weiter vorangetrieben werden. Leider reicht die Stromproduktion von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden nicht aus, um die Stromversorgung im Winter, wenn die Versorgungsengpässe am grössten sein können, sicherzustellen. Deshalb braucht es ergänzend Stromproduktionsanlagen für mehr zusätzlichen Winterstrom: Wasser-, Wind- und alpine Solaranlagen können diese Lücke schliessen.

3Werden Wälder und Umwelt für die Energieproduktion geopfert?

Nein. Die Eignungsgebiete werden von den Kantonen nach Abwägung mit anderen Interessen – darunter auch der Walderhaltung – festgelegt. Werden Stromproduktionsanlagen in Waldgebieten geplant, muss die gleiche Fläche möglichst in der gleichen Region wieder aufgeforstet werden. Zuständig für die Rodungsbewilligung sind das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Kantone.

4Werden die Alpen in Zukunft mit PV-Anlagen zugekleistert sein?

Nein. Es ist Aufgabe der Kantone, geeignete Gebiete für Anlagen von nationalem Interesse in Abwägung mit anderen Interessen (Landschafts- und Biotopschutz, Walderhaltung, Landwirtschaft) zu definieren. Damit bleiben geschützte Gebiete geschützt und Gebiete ausserhalb der Eignungsgebiete werden für Projekte uninteressant. Das Stromgesetz setzt damit klare Leitplanken für einen landschafts- und umweltverträglichen Ausbau und bietet mehr Schutz als der bereits in Kraft getretene «Solarexpress».

Das Potenzial von alpinen Solaranlagen wird heute auf rund 45 TWh/Jahr geschätzt. Für die Erreichung der Produktionsziele aus dem Stromgesetz benötigen wir jedoch nur rund 5 TWh/Jahr durch solche Anlagen. Das sind rund 10 Prozent des vorhandenen Potenzials. Wir können also die geeignetsten Flächen nehmen und den restlichen Strom durch Solaranlagen auf bestehender Infrastruktur erzeugen.

5Was ist die Solaroffensive (Solarexpress)?

Der Solarexpress ist nicht Bestandteil des Stromgesetzes, sondern bereits in Kraft: Im September 2022 hat das Parlament den Solarexpress verabschiedet. Mit dem Solarexpress soll der Ausbau von alpinen PV-Anlagen von nationalem Interesse beschleunigt werden. Die gezielte Förderung ist dabei zeitlich befristet, Die realisierten Anlagen müssen nach Ablauf der Betriebsdauer zurückgebaut werden.

6Was ist die Windoffensive (Windexpress)?

Der Windexpress ist nicht Bestandteil des Stromgesetzes, sondern bereits in Kraft: Das Parlament hat den Windexpress im Sommer 2023 verabschiedet. Mit dem Windexpress können Windenergieanlagen von nationalem Interesse, für die ein rechtskräftiger Nutzungsplan vorliegt, bis zu einer bestimmten Leistung erleichtert gebaut werden.

7Welche erneuerbaren Energien sind die wichtigsten?

Alle erneuerbare Stromproduktion ist wichtig – ob aus Wasser-, Solar-, Windenergie oder Biomasse. Jede Technologie hat ihre Vorteile und trägt zur Winterversorgung bei. Je diversifizierter die Energieproduktion, desto widerstandsfähiger ist das gesamte Energiesystem. Neben der Wasserkraft wird die Solarenergie eine entscheidende Rolle spielen. Im Winter können Windkraft und alpine Photovoltaik die Wasserkraft ideal ergänzen.

8Wieso bauen wir nicht einfach neue Kernkraftwerke?

Selbst wenn es politisch und gesellschaftlich gewollt wäre, neue Kernkraftwerke zu bauen, sind sie nicht die Lösung für unsere unmittelbaren Herausforderungen in der Versorgungssicherheit. Nichts spricht gegen Technologieoffenheit, aber die Schweiz braucht Lösungen für die Stromversorgung in den nächsten 5 bis 15 Jahren. Lösungen also, die heute und morgen für Versorgungssicherheit und Klimaneutralität umgesetzt werden können.

9Warum können die Kernkraftwerke nicht einfach viel länger am Netz bleiben?

Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz so lange betreiben werden, wie sie sicher sind: Die Betriebsbewilligungen für Schweizer Atomkraftwerke sind unbefristet, so sieht es die Energiestrategie 2050 vor. Über die effektive Laufzeit entscheiden einzig Sicherheit und betriebswirtschaftliche Überlegungen. Für die Beurteilung der Sicherheit ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig. Betriebswirtschaftliche Überlegungen für einen längeren Betrieb der Anlagen sind Sache der Betreiber.

10Warum können wir nicht einfach Strom aus unseren Nachbarländern importieren?

Die Energiekrise der letzten zwei Jahre hat eindrücklich gezeigt, dass die Importmöglichkeiten nicht jederzeit gewährleistet sind. So hatte Frankreich im Jahr 2022 massive Revisionsprobleme mit ihrem Nuklearpark und konnte nur eingeschränkt Strom produzieren und somit auch nicht in die Schweiz exportieren. In Deutschland ist das letzte Atomkraftwerk bereits vom Netz gegangen und die Stromproduktion aus Kohle und Gas muss durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch das fehlende Stromabkommen mit der EU trägt nicht zu optimalen Voraussetzungen für einen gesicherten Stromimport bei.

11Leidet die Biodiversität unter erneuerbaren Stromproduktionsanlagen?

Nein. Bei der Festlegung der Eignungsgebiete durch die Kantone sind die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes zwingend zu berücksichtigen. Biotope von nationaler Bedeutung sowie Wasser- und Zugvogelreservate dürfen nicht überbaut werden. Zudem müssen bei allen Projekten die Biodiversität berücksichtigt und die Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft geprüft werden. Bereits umgesetzte Projekte haben zudem eindrücklich gezeigt, dass im Rahmen der Umsetzung neue Biodiversität entstehen kann.

12Weshalb fokussiert man sich nicht noch mehr auf Effizienz, statt neue Produktionsanlagen zu bauen?

Die günstigste Energie ist die, die gar erst nicht verbraucht wird und deshalb auch nicht produziert werden muss. Die Energieeffizienz bzw. der möglichst effiziente Umgang mit Energie ist eine weitere wichtige Säule des Stromgesetzes. Es schafft nicht nur die Grundlage für den Ausbau der Stromproduktion, sondern bringt auch neue Vorgaben für eine möglichst effiziente Nutzung des Stroms und sorgt so dafür, dass innovative Technologien eingesetzt werden. Denn je effizienter Strom genutzt wird, desto weniger Stromproduktionsanlagen müssen gebaut werden. Das Stromgesetz verpflichtet die Stromlieferanten dazu, Effizienzmassnahmen bei ihren Kundinnen und Kunden zu ergreifen. Das bedeutet, dass sie Stromsparmassnahmen zugunsten ihrer Kundinnen und Kunden umsetzen müssen.

Zahlen und Fakten

1Welche Kosten verursacht das Stromgesetz?

Mit dem Stromgesetz wird weder eine neue Abgabe, noch eine neue Steuer eingeführt. Der sogenannte Netzzuschlag von 2,3 Rp pro Kilowattstunde für die Förderung der erneuerbaren Energie wird wie bisher beibehalten und der Ausbau wird daraus finanziert. Für Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich also nichts.

Gegnerinnen und Gegner des Stromgesetzes bringen gerne die Investitionskosten in das Stromnetz ins Spiel, die je nach Berechnungen bis ins Jahr 2050 zirka 40 Milliarden Franken kosten sollen. Fakt ist: Diese Investitionen in die Strominfrastruktur brauchen wir unabhängig vom Stromgesetz. Der Umstieg auf Elektromobilität und Wärmepumpen sowie der Ausbau von Solaranlagen auf bestehenden Infrastrukturen ist längst Realität. Unser Stromnetz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten und entsprechend um- und ausgebaut werden. Das Stromgesetz erlaubt es den Netzbetreibern Massnahmen umzusetzen, die die Kosten für diesen Ausbau stark minimieren.

Die Krisen der letzten Jahren haben gezeigt, dass sich Energieträger stark verteuern, wenn sie knapp werden. In dem wir nun möglichst viel Strom produzieren, halten wir die Preise langfristig tief.

2Warum sind die Jahre 2035 und 2050 entscheidend?

Im Fokus stehen das Klima und die Versorgungssicherheit. Zum einen hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, bis 2050 ihren CO2-Ausstoss auf netto null zu reduzieren. Das geht nur, wenn wir fossile Energieträger konsequent durch Strom ersetzen – im Verkehr, in der Wärme, in der Industrie. Dies wiederum führt zu einem höheren Strombedarf. Zum anderen werden die bestehenden Kernkraftwerke in derselben Phase vom Netz gehen, und so wird ein wichtiger Teil der Stromproduktion wegfallen, der ersetzt werden muss.

3Wie hoch ist der aktuelle Stromverbrauch in der Schweiz?

2022 hat die Schweiz 57 TWh Strom verbraucht (zum Vergleich: Grande-Dixence, der grösste Stausee der Schweiz, produziert 2 TWh pro Jahr). Der Strombedarf der Schweiz wird in Zukunft massiv steigen, bis 2050 auf ungefähr 80-90 TWh pro Jahr. Dies vor allem, weil die Schweiz ihren CO2-Ausstoss auf netto null senken will. Dazu müssen Verkehr, Heizungen und Teile der Industrie mit Strom statt mit Benzin, Diesel, Gas und Öl betrieben werden. Damit steigt der Strombedarf, doch das Gesamtenergiesystem wird deutlich effizienter, weil Strom effizienter ist als fossile Energien.

4Welche Ausbauziele gibt das Stromgesetz vor?

Das Stromgesetz gibt verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Stromproduktion bis 2035 und bis 2050 vor. Bis 2035 benötigen wir zusätzlich 35 Terrawattstunden (TWh) an Strom, bis 2050 45 TWh – ohne Wasserkraft. Die Wasserkraft soll ihre Produktion von heute 33,5 TWh bis 2035 auf 37,9 TWh und bis 2050 auf 39,2 TWh steigern. Die Winterproduktion soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh aus Speicherwasserkraft sicher abrufbar sein müssen.

5Weshalb müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen?

Geht es im bisherigen Tempo vorwärts – ohne Stromgesetz – brauchen wir für den Ausbau der Produktion über 100 Jahre, um den Bedarf an erneuerbarer Energie zur Erreichung unserer Klimaziele zu schaffen. Der Ausbau muss deshalb massiv beschleunigt werden, um unsere Abhängigkeit vom Ausland – vor allem im Winter – nicht noch grösser zu machen.

6Wie stark ist die Schweiz von Stromimporten abhängig?

Wenn wir die Produktion im Inland nicht ausbauen, wird unsere Abhängigkeit um das Jahr 2035 bis zu 40% unseres Verbrauchs ausmachen. Das Stromgesetz gibt vor, dass die Stromimporte im Winter den netto Richtwert von 5 TWh nicht überschreiten sollen.

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